Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Walliser Engineering GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Walliser Engineering GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Walliser Engineering GmbH hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen Walliser Engineering GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn Walliser Engineering GmbH ein Angebot des Kunden schriftlich annimmt oder eine schriftliche Bestellung des Kunden bestätigt.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich – mangels anderweitiger Vereinbarung – netto, ab Werk, in angegebener Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Die Verpackung wird dem Besteller verrechnet. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Paletten, die innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung in einwandfreiem Zustand an das Lieferwerk zurückgesandt werden, werden dem Besteller gutgeschrieben. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr- und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. Diese werden, falls von Walliser Engineering GmbH verauslagt, dem Besteller separat in Rechnung gestellt.
Eine angemessene Preisanpassung erfolgt, wenn

  • die Lieferfrist nachträglich, aus einem der in Ziff. 5 genannten Gründe, verlängert wird, oder
  • Art oder Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen eine Änderung erfahren haben.
  • Bei Kleinbestellungen behalten wir uns das Recht vor, einen Bearbeitungszuschlag zu erheben.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind vom Besteller innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum am Domizil von Walliser Engineering GmbH ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben und dergleichen zu leisten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit am Domizil von Walliser Engineering GmbH zur freien Verfügung von Walliser Engineering GmbH gestellt worden sind. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport oder Ablieferung der Lieferungen aus Gründen, die Walliser Engineering GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der mindestens 3% über dem Kontokorrentsatz (Blankokredit) der Hausbank von Walliser Engineering GmbH liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde verzichtet im Voraus auf die Geltendmachung der Verrechnungseinrede.

5. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:

  • wenn Walliser Engineering GmbH die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht;
  • wenn Hindernisse auftreten, die Walliser Engineering GmbH trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, beispielsweise in Fällen von Force Majeure.
  • Wegen Verspätung der Lieferungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche, ausser bei rechtswidriger Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Walliser Engineering GmbH.

6. Transport, Versicherung

Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vereinbart, gelten für unsere Lieferungen die Incoterms 2020. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die Walliser Engineering GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert. Besondere Wünsche betreffend Transport und Versicherung sind Walliser Engineering GmbH rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

7. Eigentumsvorbehalt

Walliser Engineering GmbH bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Walliser Engineering GmbH erforderlich sind, mitzuwirken.

8. Gewährleistung und Haftung

Walliser Engineering GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Sollten Mängel auftreten, hat der Kunde Walliser Engineering GmbH innert 10 Tagen schriftlich zu informieren. Walliser Engineering GmbH ist berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Die ausgetauschte Ware wird Eigentum der Walliser Engineering GmbH. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadenminderung trifft und Walliser Engineering GmbH Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistung hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 5 ausdrücklich genannten. Die Haftung von Walliser Engineering GmbH ist auf den Kaufpreis der Waren beschränkt.

9. Haftungsausschluss

Von der Gewährleistung und Haftung von Walliser Engineering GmbH ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Herstellung oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter oder falscher Handhabung, sowie infolge anderer Gründe, die Walliser Engineering GmbH nicht zu vertreten hat. Alle Fälle von Vertragsverletzungen sowie alle Ansprüche des Bestellers sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Walliser Engineering GmbH, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

10. Geheimhaltung

Walliser Engineering GmbH verpflichtet sich, alle Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11.4.80 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand für den Besteller und Walliser Engineering GmbH ist Liestal/Schweiz. Walliser Engineering GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.